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Barrierefrei ist keine Kür mehr

Barrierefrei ist keine Kür mehr

· aktualisiert | Patrick Barca | 3 Min. Lesezeit

Barrierefreiheit galt lange als Thema für Behörden. Das hat sich geändert: Seit Juni 2025 ist sie für viele Unternehmen Pflicht – und nebenbei der Grund, weshalb eure Inhalte von Maschinen überhaupt verstanden werden.

Seit Juni 2025 ist es Pflicht

Barrierefreiheit im Web galt lange als Anliegen von Behörden und öffentlichen Betrieben. In der Schweiz gilt das Behindertengleichstellungsgesetz seit Jahren für Bundesstellen und gewisse öffentliche Angebote. Mit dem European Accessibility Act, der seit Juni 2025 anwendbar ist, hat sich der Kreis deutlich erweitert. Betroffen sind auch private Unternehmen – etwa Online-Shops, Banken, Transportdienste und andere digitale Angebote, die in der EU genutzt werden. Für Schweizer Unternehmen mit Kundschaft im EU-Raum ist die Frage damit nicht mehr, ob das relevant ist, sondern wann es geprüft wird.

Die gute Nachricht: Fast alles, was Barrierefreiheit verlangt, verbessert die Website auch für alle anderen. Es geht um Verständlichkeit, klare Struktur und Bedienbarkeit – nicht um eine Sonderversion für wenige.

Was Barrierefreiheit konkret verlangt

Die Anforderungen klingen technisch, betreffen aber drei sehr unterschiedliche Bereiche – und nur einer davon liegt bei der Entwicklung.

  • Inhalte, die man versteht. Eine saubere Überschriftenstruktur, Alternativtexte für Bilder, Untertitel bei Videos und eine Sprache ohne unnötige Verschachtelung. Dieser Teil liegt bei der Redaktion, nicht bei der Technik – und er entscheidet am meisten.

  • Gestaltung, die niemanden aussperrt. Genug Kontrast zwischen Text und Hintergrund, Bedienbarkeit auch ohne Maus, und keine Information, die allein über Farbe transportiert wird. Das schränkt die Gestaltung weniger ein, als viele befürchten – es zwingt nur zu Entscheidungen, die ohnehin besser sind.

  • Code, den Maschinen lesen können. Semantisches HTML, ARIA-Labels und strukturierte Daten machen Inhalte für Screenreader zugänglich – und damit gleichzeitig für Suchmaschinen und KI-Systeme. Derselbe Aufwand zahlt hier zweimal ein.

Welches Level ihr braucht

Die Anforderungen sind in den WCAG-Richtlinien in drei Stufen geregelt. In der Praxis ist nur eine davon relevant – aber es hilft zu wissen, warum.

Deckt die grundlegendsten Barrieren ab, damit Menschen mit Behinderungen überhaupt auf Inhalte zugreifen können: Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, keine Information, die nur über Farbe erkennbar ist.

Baut auf A auf und gilt in der Schweiz, der EU und den USA als der Standard, an dem gemessen wird. Dazu gehören ein Farbkontrast von mindestens 4,5 zu 1 bei normalem Text, vollständige Bedienbarkeit ohne Maus und eine sinnvolle Überschriftenstruktur. Auf dieses Level arbeiten wir in Kundenprojekten hin.

Für maximale Zugänglichkeit, in voller Breite kaum je erreichbar: Kontrast von mindestens 7 zu 1, Gebärdensprach-Videos zusätzlich zu Untertiteln, Inhalte in einfacher Sprache. Sinnvoll für spezielle Zielgruppen oder für einzelne Elemente – nicht als Ziel für eine ganze Unternehmenswebsite.

Warum Maschinen davon profitieren

Früher dachten wir bei Suchmaschinenoptimierung an Keywords, Backlinks und Meta-Beschreibungen. Mit KI-gestützten Suchen verschiebt sich der Fokus: Heute geht es darum, dass Maschinen Inhalte lesen, verstehen und richtig einordnen können. Genau das ist der Kern von Barrierefreiheit. Eine klare Überschriftenstruktur zeigt Themenblöcke, Alternativtexte geben Bildern Bedeutung, semantisches HTML macht Zusammenhänge maschinenlesbar, und strukturierte Daten liefern den Kontext für Antworten.

Bei Silvaplana Tourismus haben wir die Website auf Level AA gebracht. Dabei ging es nicht nur um Alternativtexte, sondern um Kontraste und um Inhalte, die sich ohne Maus bedienen lassen. Passend dazu ist Silvaplana auch abseits des Bildschirms barrierefrei zu bereisen – die Haltung war also schon da, sie stand nur noch nicht im Code.

Was du intern melden solltest

Drei Sätze reichen für die nächste Geschäftsleitungssitzung. Erstens: Seit Juni 2025 gilt der European Accessibility Act, und je nach Geschäftsmodell sind wir betroffen. Zweitens: Der geforderte Standard ist WCAG Level AA – prüfbar, nicht Auslegungssache. Drittens: Der grössere Teil der Arbeit liegt nicht in der Technik, sondern in unseren Inhalten – und dieselbe Arbeit macht uns für Suchmaschinen und KI-Systeme besser auffindbar.

Wie barrierefrei ist eure Website heute?

Sag uns die Adresse – wir schauen uns an, wo ihr steht und was bis Level AA fehlt.

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Geschrieben von Patrick Barca Digital-Mitreisser und Wunderentwickler Fragen zum Artikel? Schreib mir

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